Steuerspartipp

Maler- und Renovierungskosten neu bis 1200,00 Euro absetzen!!!

Verdoppelter Steuerbonus für Handwerksleistungen

Bessere Absetzbarkeit nützt Privathaushalten und Handwerkern. Handwerksleistungen sind ab Januar 2009 noch besser von der Steuer absetzbar. Derzeit gibt es einen Steuerbonus von bis zu 600 Euro pro Jahr, das heißt 20 Prozent von 3.000 Euro der Arbeitskosten. Bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus im Rahmen des „Schutzschirms für Arbeitsplätze“ verdoppelt – auf 20 Prozent von maximal 6.000 Euro (1.200 Euro). Ein Beispiel: Das Badezimmer muss dringend neu gefliest werden. Die Rechnung des Handwerkers beträgt 2.500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Davon belaufen sich die Materialkosten auf 1.000 Euro, 1.500 Euro auf Arbeitskosten. Der Steuerbonus beläuft sich auf 357 Euro (1.500 Euro + 285 Euro Mwst., davon 20%Förderung = 357 Euro). Der Steuerbonus wird mit der jährlichen Steuererklärung mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet. Die Wirkung Dank der verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit werden auf der einen Seite private Haushalte als Auftraggeber gestärkt und auf der anderen Seite Handwerksbetriebe unterstützt, weil es den Menschen nun leichter fallen wird, einen Handwerker zu beauftragen. Es wird verhindert, dass geplante Aufträge zurückgestellt oder gar nicht erst erteilt werden. Zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Regelung wird überprüft, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist. Darauf sollten Sie achten: Die Steuervergünstigung wird nur gewährt, wenn Sie sich für die durchgeführten Arbeiten eine Rechnung ausstellen lassen und den Betrag (ganz wichtig!) auf das Konto des Dienstleisters überweisen. Ihrer Steuererklärung müssen Sie dann die Rechnung und den Überweisungsbeleg beifügen. Barzahlung und eine entsprechende Quittung reichen nicht aus. Alle Angaben ohne Gewähr.